top of page

Vorschriftsmaßnahmen Zur

Corona-Pandemie 

Stand 01.11.2020

Info zu den Vorsichtsmaßnahmen der Corona-Pandemie

Das Land Niedersachsen hat mit seiner Verordnung vom 30.10.2020 Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vorgelegt. Artikel 1 der Verordnung ist am 08.01.2021 aktualisiert worden: Niedersächsische Regelung gegen die Ausbreitung des Corona-Virus (hannover.de)

Hiermit möchten wir Sie über das Procedere ab dem 02..11.2020 wie folgt informieren:

 

Regelung für die Vermietung von Schulsporthallen

  1. Eine Nutzung der Schulsporthallen ist frühstens 30 Min. nach Beendigung der Schulzeit möglich.

  2. Einhaltung der Hygienebedingungen aufgrund der jeweils gültigen Landesverordung.

  3. Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln wie Händewaschen, Abstandsregelung, Husten- und Niesetikette.

  4. In den Bereichen außerhalb der Schulsporthalle (Verkehrswege, Sanitäranlagen etc.) ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

  5. Benutzte Sportgeräte sind von jeder Nutzergruppe zu reinigen/desinfizieren; es ist eine Oberflächenreinigung von allen genutzten Griffflächen (z. B. Türklinken, Lichtschalter etc.) mit einem handelsüblichen Putzmittel vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass empfindliche Flächen wie Lederbezüge nicht mit agressiven Mitteln oder auch Desinfektionsmitteln gereinigt oder besprüht werden dürfen. Sollte es nicht möglich sein, bestimmte Sportgeräte zu reinigen, so dürfen diese auch nicht benutzt werden.

  6. Vorhandene städt. (Groß-) Sportgeräte sollen nach Möglichkeit nicht genutzt werden.

  7. Wo es baulich möglich ist, sollte während bzw. nach jeder Trainingseinheit eine kurze Lüftung der Schulsporthallen erfolgen.

  8. Türen im Bereich des Veranstaltungsraumes dürfen zu Lüftungszwecken geöffnet werden.

  9. Notausgangstüren öffnen Sie bitte nur nach Absprache mit dem öffentlichen Personal.

  10. Brandschutztüren, die betriebsmäßig offenstehen, dürfen weder verkeilt noch anderweitig gestellt werden.

  11. Sofern erforderlich, sind Desinfekttionsmittel von jeder Nutzergruppe selbständig zu organisieren.

  12. Zwischen den Nutzungen wurde ein zeitlicher Korridor von 30 Min. eingerichtet, um eine Vermischung verschiedener Nutzergruppen zu vermeiden. Hierdurch stehen weniger Zeiten als im Regelbetrieb zur verfügung bzw. kann es zu zeitlichen Verschiebungen der Nutzungszeiten kommen.

  13. Die späteste Nutzung endet um 21.30 Uhr um eine kontaktlose Betreuung duch städtisches Personal zu gewährleisten.

  14. Eine Nutzung von Schulsporthallen ist während der Schulzeit nicht möglich.

  15. Eine telefonische Abmeldung zum Ende der Nutzungszeit ist beim Schulhausmeister unbedingt erforderlich.

  16. Bitte informieren Sie sich selbständig über die zugelassende Teilnehmerzahl für Trainingseinheiten bzw. Sportveranstaltungen beim jeweiligen Sportverband.

  17. Als Berechtigungsgrundlage für Zuschauerplätze können Sie pro Person 3 m² veranschlagen. Eine endgültige Entscheidung über die Personenzahl wird im Rahmen der Prüfung des Mietvertrages von 40.31 getroffen.

Für die Vermietung von Schulräumen gelten derzeit folgende Mindestvoraussetzungen:

  1. Eine Nutzung der Schulräume ist frühstens 30 Min. nach Beendigung der Schulzeit möglich.

  2. Eine Nutzung von Schulräumen ist während der Schulzeit nicht möglich.

  3. Kein Kontakt zwischen Schüler/innen der Schule und außerschulischen Nutzer/innen.

  4. Einhaltung von Hygieneregeln wie Händewaschen, Abstandsregelung, Husten- und Niesetikette.

  5. Während bzw. nach jeder Stundeneinheit sollte eine angemessene Lüftung der Räunlichkeiten erfolgen.

  6. In den Bereichen außerhalb der Schulräume (Verkehrswege, Sanitäranlagen etc.) ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

  7. Benutztes Mobiliar sind von jeder Nutzergruppe zu reinigen/desinfizieren; es ist eine Oberflächenreinigung von Tischen, Türklinken, Fenstergriffen etc. in Eigenleistung - und Verantwortung mit selbst mitgerachten Reinigungsmaterialien (Glasreiniger o. ä. Tuch) vorzunehmen.

  8. Keine Nutzung von schulischen Instrumenten.

  9. In genutzten Schulunterrrichtsräumen sollte auf ein Umstellen des Mobiliars verzichtet werden.

  10. Zur Ermittlung des Platzbedarfes können Sie pro Person 3 m² als Berechnungsgrundlage annehmen. Eine endgültige Entscheidung über die zulässige Personenzahl wird im Rahmen der Prüfung des Mietantrages von 40.31 getroffen.

  11. Die späte Nutzung endet um 21.30 Uhr um eine kontaktlose Betreuung durch städtisches Personal zu gewährleisten.

  12. Eine telefonische Abmeldung zum Ende der Nutzungszeit ist beim Schulhausmeister unbedingt erforderlich.

Die verbindliche Belegungspläne für die regelmäßigen Nutzungen der Sporthallen bzw. Schulräume werden zeitnah per Email versendet.

Bitte beachten Sie, dass immer noch einige Sporthallen für außerschulische Vermietungen gesperrt sind. Auch hierzu werden wir Sie gesondert informieren.

In Anbedracht des Corona-Virus, bedingt derzeitig des immensen Reinigungsaufwandes, bitten wir um ein besonderes Maß an Sensibilität hinsichtlich des pfleglichen Umganges mit Räumlichkeiten und Equipment, insbesondere auch in pucto Sauberkeit und Abfallentsorgung.

Sie sind als Veranstalter/in für die Einhaltung der zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden Hygienebestimmungen (insbesondere von zulässigen Sportausübungen, Personenbegrenzungen, Abstandsregeln etc.) aus der Nds. Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus verantwortlich.

Die Landeshauptstadt Hannover behält sich das Recht vor, je nach Verlauf der Pandemie, bzw. laut den Vorgaben der Landesregierung, die Vorgaben gegebenenfalls kurzfristig anzupassen.

Danke!

Uns ist bewusst, dass es viele Punkte sind, die beachtet werden müssen. Wir sind dankbar, dass wir Ihnen schon wieder etliche Kurse zur Verfüngen stellen konnten und damit es so bleibt, bitten wir Sie die Hygienevorschriften, Abstandsregelung und andere diverse Vorschirftsmaßnahmen einzuhalten. Wir möchten Sie vor der Corona-Pandemie schützen und bitte helfen Sie mit, die Ausbreitung des Corona-Virus weiter erfolgreich einzudämmen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß und Freude bei unseren Events!

Miteinander - Füreinander - zum Wohle aller!

Ihr Kneipp-Team & Ihre Sporthallen- und Schulraumverwaltung

OE 40.31 Sachgebiet Vermittlung und Veranstaltung

Postanschrift: Brüderstr. 6 - 30159 Hannover

Dienstgebäude: Kurt-Schumacherstr. 7 - 30159 Hannover

Telefon: 0511 - 16 84 40 00

Fax:        0511 - 16 84 71 85

Email:    vermietungund veranstaltung@hannover-stadt.de

bottom of page